Wie sich die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bilanz auswirken

von S. Sanna (Qualitätspartner)

 

Noch nie haben wir so viele Beweise für die Bedeutung des Klimawandels gesehen wie in diesem Haushaltsjahr, der sich in Phänomenen wie steigenden Temperaturen, Dürren, Bränden, Überschwemmungen und schmelzenden Gletschern manifestiert. Diese Phänomene werden sich fortsetzen, bis die Pläne zur Verringerung der CO2-Emissionen in die Atmosphäre und andere damit zusammenhängende Maßnahmen verwirklicht sind. Daher werden auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Unternehmen immer wichtiger. Der Wandel kann für Unternehmen große Risiken mit sich bringen, die sich auf ihre Tätigkeiten und die damit verbundenen Wirtschaftszweige auswirken, aber auch Chancen für Unternehmen bieten, die sich um die Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels oder die Anpassung daran bemühen. Die Unternehmen sind dem nicht nur direkt ausgesetzt, sondern auch durch ihre Kontakte mit ihren Ansprechpartnern in den industriellen Lieferketten oder Vertriebskanälen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich auf internationaler Ebene die zuständigen Organe (IASB und IFRS Foundation) schon seit einiger Zeit für dieses Thema interessieren und Dokumente wie das IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements, den Climate-related Disclosures Prototype und die Effect of climate-related matters on financial statements entwickelt haben. Gerade weil die IFRS klimabezogene Risiken nicht ausdrücklich erwähnen, sind diese Dokumente besonders nützlich, um deren Auswirkungen auf die Anwendung der IFRS auf Abschlussposten zu bewerten und sowohl qualitative als auch quantitative Angaben zu ergänzen. Dies ist natürlich der Fall, wenn die Auswirkungen des Klimawandels auf den Jahresabschluss als Ganzes wesentlich sind.

Die betroffenen Bereiche können vielfältig und wichtig sein, und hier werden einige Beispiele genannt.

 

Quellen der Unsicherheit bei Schätzungen und Risikovorsorge

Der Klimawandel kann Auswirkungen haben, die sich für die Zukunft nur schwer abschätzen lassen und daher eine Wertminderung bestimmter Vermögenswerte, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts, sowie eine Neubestimmung der Nutzungsdauer von Anlagen und Maschinen erforderlich machen und die Bestimmung künftiger Cashflows für die Berechnung der Wertminderung beeinflussen. Ebenso könnten Rückstellungen für Risiken auf schwer abschätzbaren Unsicherheitsfaktoren beruhen. In beiden Fällen ist es notwendig, die Methoden und Annahmen angemessen offen zu legen.

Besondere Bedeutung kommt auch im Fall, wenn klimabezogene Themen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung des Tätigkeit mit sich bringen.

Die Erhebung, Bewertung und Offenlegung von Verbindlichkeiten könnten durch Themen zum Klimawandel beeinflusst werden:

  • Staatliche Sanktionen für die Nichterfüllung von Klimazielen oder Rückerstattungen im Zusammenhang mit Umweltschäden;
  • Verträge, die aufgrund von Einnahmeverlusten oder Kostensteigerungen belastend werden können;
  • Umstrukturierung aufgrund von Produktionsänderungen oder spezifischen Anpassungen zur Emissionsbegrenzung;
  • Unsicherheiten bei der Verwaltung der Lieferkette von Rohstoffen und der Produktion.

 

Änderungen in der Produktion

Infolge klimabedingter Auswirkungen können Produktbestände veraltern und Abschreibungen auf den realisierbaren Wert erforderlich werden, und es kann eine Umstellung der Produktion mit der damit verbundenen Veräußerung der bisherigen Linie und der Notwendigkeit neuer Investitionen erforderlich werden.

 

Forderungsausfälle

Je nach Sektoren, in denen das Unternehmen tätig ist, können veränderte Witterungsbedingungen zu Problemen bei den Kunden führen, die die Eintreibung von Forderungen erschweren und somit Abschreibungen auf den realisierbaren Wert erforderlich machen.

 

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Bekanntlich sieht ein großer Teil der Positionen in den nach IFRS erstellten Jahresabschlüssen eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor (Finanzinstrumente, fortgeführte Anschaffungskosten). Unter anderem aufgrund des erheblichen Anstiegs der Inflation kann es zu Schwierigkeiten bei der Festlegung der für die Abzinsung bestimmter Posten zu verwendenden Sätze kommen, oder es sind umfangreichere Informationen als in den Vorjahren erforderlich.

 

Latente Steueransprüche

Eine Folge des Klimawandels ist die Ungewissheit über die Schätzung der künftigen zu versteuernden Gewinne eines Unternehmens und damit Schwierigkeiten bei der Erfassung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verluste und Steuergutschriften oder im Zusammenhang mit abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. bei der Abschreibung latenter Steuern, die in den Vorjahren erfasst wurden.

 

Informationen in Bezug auf den Klimawandel

Diese Frage wird speziell in dem oben erwähnten Dokument (als Entwurf) “Climate-related Disclosures Prototyp” behandelt.

Die Unternehmen sollten es den Lesern von Finanzberichten ermöglichen, die Auswirkungen der Risiken und Chancen des Klimawandels auf ihre Jahresabschlüsse und Finanzprognosen für die Zukunft zu bestimmen, um sie bei der Beurteilung des Unternehmens zu unterstützen. Die Offenlegung sollte es ihnen auch ermöglichen, zu verstehen, wie die Unternehmensleitung auf die Strategien und Maßnahmen abgestimmt ist, die zur Bewältigung dieser Risiken und Chancen erforderlich sind. 

Bei den mit dem Klimawandel verbundenen Risiken handelt es sich um die physischen Risiken, die mit den Veränderungen einhergehen, sowie um die Risiken, die mit dem Übergang zu einer Wirtschaft verbunden sind, welche die schädlichen Emissionen begrenzt.

Die Offenlegung muss sich auch auf die Messung des Risiko- und Chancenmanagements beziehen, und in diesem Zusammenhang werden im Anhang detaillierte Bewertungskriterien und Leistungsindizes nach Sektoren sowie die Notwendigkeit der Festlegung spezifischer Ziele angegeben. Dies sind die Indizes, die üblicherweise in Nachhaltigkeitsberichten verwendet werden.

Was bisher analysiert wurde, bezieht sich auf Unternehmen, deren rechtlicher Bezugsrahmen die IFRS sind, und es gibt derzeit keine spezifische Anforderung für Abschlüsse, die nach den vom OIC diktierten Grundsätzen erstellt werden. In Anbetracht der Entwicklung der italienischen Rechnungslegungsnormen ist eine zunehmende Integration und Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsnormen absehbar. Daher wird derzeit empfohlen, soweit möglich und mit dem in diesem Artikel dargelegten Ansatz vereinbar, den Risiken gewidmeten Teil des Tätigkeitsberichts zu verwenden.

Zur Untermauerung der soeben erwähnten Integration zwischen Standards und Gremien sei darauf hingewiesen, dass das Milleproroghe-Dekret vom Februar 2022 den Handlungsspielraum des OIC erweitert hat, der nun "am Prozess der Entwicklung von Grundsätzen und Standards zur Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer und internationaler Ebene teilnimmt und dabei Beziehungen zur International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation), zur European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und zu den für dieselben Aktivitäten zuständigen Gremien anderer Länder unterhält".

Darüber hinaus werden in einigen Jahren die ESG-Grundsätze (Umwelt, soziale Unternehmensführung) in Kraft treten, die den Kreis der Unternehmen, die einen spezifischen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erheblich erweitern werden.